STWEG Begründung

Wir erarbeiten die Grundlagen, welche für eine Begründung von Stockwerkeigentum und Miteigentum nötig sind und nehmen Ihnen alle notariellen Schritte ab.

Selbstverständlich handeln wir unter Beachtung der einschlägigen Artikel des ZGB. Der zuständige Notar übernimmt die Beurkundung und die Anmeldung an das Grundbuchamt.

Stockwerkeigentum ist eine besondere Form des Miteigentums. Es ist der Miteigentumsanteil an einem Grundstück, der dem Miteigentümer das Sonderrecht gibt, bestimmte Teile eines Gebäudes ausschliesslich zu benutzen und innen auszubauen. Die Räume müssen in sich abgeschlossen sein und einen eigenen Zugang haben. Das als Stockwerkeigentum bezeichnete Recht umfasst demnach immer zwei Komponenten:

  • ein Teileigentumsrecht (Quote) an der ganzen Liegenschaft in der Art des Miteigentums
  • ein Nutzungsrecht an einzelnen Teilen eines Gebäudes, das untrennbar mit dem Miteigentumsanteil verbunden ist.

Die öffentliche Beurkundung ist die Feststellung der gegenseitigen übereinstimmenden Willensäusserung durch den Notar. Sie ist Formvorschrift für Verträge zur Begründung und Abänderung von Stockwerkeigentum und hat vor der Urkundsperson stattzufinden.

Unsere Leistungen

  • Anlegen der Begründungspläne aufgrund bestehender Baupläne
  • Erstellung der Wertquotenberechnung
  • Ausarbeiten der Begründungserklärung für Stockwerkeigentum/ Miteigentum
  • Erstellung der Nutzungs- und Verwaltungsordnung
  • Erstellung des Stockwerkeigentümer-Reglements

Beurkundung der Stockwerkeigentumsbegründung und Anmeldung beim Grundbuchamt